STVO – §1 Rücksicht!
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.”
In der letzten Zeit gibt es immer mehr Aggressionen im Straßenverkehr. Wo ist die “Rücksichtnahme und Vorsicht”? §1 Grundregeln der StVO Punkt 1. besagt: “Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.” Wenn man dies Mal etwas anwenden würde, wäre es auf unseren Straßen mit Sicherheit schon besser. Punkt 2 besagt: “Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.” Dies heißt, kein Drängeln, kein bei Rot über die Ampel etc., sondern Rücksicht und Umsicht. Das bedeutet nicht, dass man keinen Spaß mehr haben darf auf unseren Straßen. Aber man muss sich einfach an die “Spielregeln” halten. Und das kommt immer mehr zu kurz.
Ich möchte Euch hiermit Alle um etwas mehr Rücksicht und Umsicht bitten! Dies betrifft ALLE Verkehrsteilnehmer!
Jeder von uns möchte doch nur gut ankommen. Das fängt beim Fußgänger an und endet nicht beim LKW-Fahrer.
Erinnern wir uns mal wieder an diese Regeln der StVO und wenden sie an, wird es auf unseren Straßen auch wieder etwas weniger aggressiv.
Gute Fahrt!
Marc