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Motorrad

Neue Motorradreifen-Regelung 2025: Warum jetzt viele illegal unterwegs sind

Stell dir vor, du fährst mit nagelneuen Reifen, perfektem Grip und einem guten Gefühl auf der Straße, hattest dieses schon x-Mal aufgezogen – und trotzdem: illegal.
Klingt absurd? Ist aber seit dem 1. Januar 2025 Realität für viele Motorradfahrer in Deutschland.

Denn mit der neuen Reifenregelung hat der Gesetzgeber ein Bürokratie-Monster geschaffen, das viele von uns ungewollt zu Verkehrssündern macht – und das, obwohl wir einfach nur gute Reifen fahren wollen. Was genau dahinter steckt, warum auch du betroffen sein könntest und warum sich das Ganze für mich stark nach Geldmacherei anfühlt – das erfährst du hier.

Was hat sich 2025 geändert?

Bis Ende 2024 war es ganz einfach: Wenn dein Wunschreifen nicht genau im Fahrzeugschein stand, aber der Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) bereitstellte, konntest du ihn legal fahren.

Das ist jetzt vorbei.

Jetzt gilt die Motorradreifen-Regelung 2025:

  • Nur noch Reifen, die exakt den Angaben im Fahrzeugschein oder in einer gültigen UBB entsprechen, dürfen ohne Eintragung gefahren werden.
Wichtiger TÜV-Hinweis: Reifenbindung und EU-Typgenehmigung

Die große Ausnahme: Für Motorräder mit EU-Typgenehmigung (erkennbar an Feld K im Fahrzeugschein, z. B. „E1*…“) besteht keine Reifenfabrikatsbindung, solange die Reifengröße, Tragfähigkeit und der Geschwindigkeitsindex exakt eingehalten werden.

Nur bei national genehmigten Motorrädern (alte ABE oder Einzelgenehmigung) ist eine Eintragung oder das Streichen der Reifenbindung notwendig. Wenn du eine andere Reifengröße montieren möchtest, die nicht in den Papieren steht, brauchst du ebenfalls eine Eintragung – auch bei EU-Typgenehmigung.

Das Fahrwerk von Wilbers? Hat eine ABE und ist eintragungsfrei, solange dein Motorrad in der Fahrzeugliste der Wilbers-ABE steht. Damit bleibt deine Betriebserlaubnis gültig.

Mit anderen Worten: Ein hochwertiger Reifen ist nicht automatisch illegal – entscheidend sind die Typgenehmigung und ob die Dimensionen passen.

Was ist eine UBB überhaupt?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist ein offizielles Dokument vom Reifenhersteller – z. B. Michelin, Bridgestone oder Pirelli. Darin steht, dass ein bestimmter Reifen auf einem bestimmten Motorrad technisch unbedenklich verwendet werden kann.

UBBs sind vor allem dann relevant, wenn du ein national zugelassenes Motorrad hast oder eine Reifengröße verwenden möchtest, die nicht im Fahrzeugschein steht.

Zwei echte Beispiele aus der Praxis

Wie viele von euch wissen, fahren wir ja unsere KTM 790 Duke, die BMW R1200R und den Piaggio Beverly 400 HPE. Hier zwei Beispiele, wo es uns trifft und wo nicht:

Beispiel 1: BMW R1200R (K27) mit Michelin Road 6
  • Reifen: Michelin Road 6 – hervorragend bei Nässe und Komfort.
  • Größen: exakt wie im Schein.
  • Michelin stellt dafür eine gültige UBB bereit.
  • Alles legal – kein TÜV, kein Stress.

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🧪 Beispiel 2: KTM 790 Duke mit Michelin Road 5 und Wilbers-Fahrwerk
  • Reifen: Michelin Road 5 – top Performance, hohe Laufleistung.
  • Die KTM hat eine EU-Typgenehmigung (E1*…), daher keine Fabrikatsbindung.
  • Das Wilbers-Fahrwerk ist durch die ABE abgedeckt und eintragungsfrei.
  • Alles legal, solange Größe, Index und Tragfähigkeit passen.

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Hier zeigt sich: Viel Verwirrung entsteht durch falsche Informationen, obwohl alles rechtlich klar geregelt ist.

Und was kostet der Spaß?
Position Kosten (€)
TÜV-Einzelabnahme (nur nötig bei abweichenden Größen) ca. 190–230
Zulassungsstelle (Eintragung) bis 40
Gesamt ca. 230–270
Kontrolle? Ja, kommt – und zwar sicher
  • Abweichende Reifengröße ohne Eintragung,
  • keine gültige UBB bei nationalen Zulassungen,
  • oder falsche Index- oder Tragfähigkeitswerte.

Und dann?

  • ❌ HU nicht bestanden
  • 💸 Bußgeld
  • 📉 Im schlimmsten Fall: eingeschränkter Versicherungsschutz bei einem Unfall
Was du jetzt tun solltest
  • 📄 Fahrzeugschein rausholen.
  • 🔍 Prüfen: EU-Typgenehmigung vorhanden? (Feld K = E1*)
  • 📥 UBB nur nötig, wenn nationale ABE oder andere Größe gefahren wird.
  • 🔧 Fahrwerk prüfen: Wilbers & Co. sind mit ABE meist eintragungsfrei.
  • 📆 Bei abweichenden Größen: TÜV-Termin machen.
Mein Fazit

Ich bin absolut dafür, dass wir sicher unterwegs sind.
Aber was hier ab 2025 passiert ist, hat mit echter Sicherheit oft wenig zu tun.

Wir reden über hochwertige Reifen, bewährte Marken, sichere Kombinationen – und trotzdem wird plötzlich alles zum Problem, wenn nicht jedes Detail im Schein oder PDF steht.
Das wirkt nicht wie ein Schutz für uns Fahrer – sondern wie eine Geldquelle für Behörden, Prüforganisationen und Hersteller.

Viele Motorradfahrer fahren jetzt illegal – ohne es zu wissen.
Und viele werden beim nächsten TÜV oder der nächsten Kontrolle eine böse Überraschung erleben.

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👉 Du bist selbst von der neuen Motorradreifen-Regelung 2025 betroffen? Hast Erfahrungen mit der neuen Regelung oder beim TÜV gemacht? Dann schreib uns in die Kommentare!
Je mehr Erfahrungsberichte wir sammeln, desto klarer wird das Bild – und vielleicht hilft’s auch anderen weiter.

Update des Textes: 21.07.2025, 9:30: Abschnitt eingefügt, betrifft: Markenbindung bereits 2019 durch EU-Verordnung 168/2013 aufgehoben. Und Infos vom TÜV mit einfließen lassen.

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Marc

Hi, mein Name ist Marc. Ich bin der Gründer von www.marcmachtblau.de und www.Schriesheim-Pur.de. In Zusammenarbeit mit meiner Frau Sandra, möchten wir euch etwas über unsere Ausflüge in der Region (RNK), Zukunft Radverkehr, Mobilität, Technik und unsere Motorräder KTM 790 Duke, BMW R1200R und Honda NC700S berichten. Gefallen dir meine Bilder? Dann buch mich ganz einfach unter www.fotograf-schriesheim.de Für Anfragen für Zusammenarbeit: anfragen (@) marcmachtblau.de "Genieße jeden Tag, es könnte Dein letzter sein!" Euer Marc

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